Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen, Montageleistungen u. Reparaturen für unter der Marke: DIE4 Autoglaser laufenden Betriebe.)

Geltungsbereich
Verkäufe, Lieferungen, Montageleistungen und Glasreparaturen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Leistungsbedingungen, die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages bzw. Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn DIE4 Autoglaser diesen nicht ausdrücklich wiederspricht.

Vertragsabschluß
Die Angebote von sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von DIE4 Autoglaser oder die Erbringung der Leistung durch DIE4 Autoglaser zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und diesen Geschäftsbedingungen.

Kostenloser Notdienst
DIE4 Autoglaser bietet für 365 Tage im Jahr einen Notdienst (Tag und Nacht). Bei Auftragserteilung zum Neueinbau einer Scheibe ist dieser Notdienst kostenlos. Der Notdienst beinhaltet das wetterfeste Verkleben einer Folie sowie entfernen von Glasbruch aus dem Innenraum des Fahrzeuges. Dieser kostenlose Notdienst wird nur gewährt, wenn daraus ein Reparaturauftrag der defekten Scheibe abzuleiten ist. Kommt es zu keiner Reparatur der defekten Scheibe, wird dem Kunden eine angemessene Aufwandsentschädigung von DIE4 Autoglaser in Rechnung gestellt, die vom Kunden sofort zu begleichen ist. – Alternativ besteht die Möglichkeit defekte Seitenscheiben mit einem angefertigten Plexiglas vorübergehend zu verglasen (Plexi-Notverglasung). Dieser Dienst wird vom Kunden direkt an DIE4 Autoglaser beglichen.

Leistungsfristen / -termine, Gefahrübergang
Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von DIE4 Autoglaser schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde DIE4 Autoglaser alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt hat. Sofern DIE4 Autoglaser für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst herstellen und zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist DIE4 Autoglaser zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit DIE4 Autoglaser von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird. In diesem Fall wird DIE4 Autoglaser den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und vom Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandt- oder Abholbereitschaft des Liefergegenstandes bzw. des von DIE4 Autoglaser fertig gestellten Fahrzeugs auf den Kunden über.

Rückgaben von Warenlieferungen
Sonderbestellungen sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Andere Rücknahmen von Waren werden mit 20%, mindestens jedoch EUR 50,00 berechnet.

Abnahme
Der Kunde ist zur Abnahme der Leistungen verpflichtet, sobald DIE4 Autoglaser ihm die Beendigung der Arbeiten mitgeteilt hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von DIE4 Autoglaser gesetzten angemessenen Frist und unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Je nach Witterungsbedingungen ist bei verklebten Scheiben eine Standzeit von mindestens 12 Stunden (PKW) sowie 24 Stunden (Nutzfahrzeuge, LKW u. Busse) einzuhalten, auf die der Kunde bei Montagen vor Ort selbst achten muss (Fahrzeug nicht bewegen, bei LKW Führerhaus nicht kippen). Ein Besuch von Waschanlagen und Hebebühnen ist für mindestens 2 Tage nach Einbau zu unterlassen.

Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von DIE4 Autoglaser incl. Verpackungs- u. Transportkosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug in bar zur Zahlung fällig. Die gelieferten Produkte bleiben bis zu vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von DIE4 Autoglaser aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden das Eigentum von DIE4 Autoglaser. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der DIE4 Autoglaser zustehenden Saldoforderung. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte (Vorbehaltsprodukte) insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von DIE4 Autoglaser gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an DIE4 Autoglaser ab, welche DIE4 Autoglaser schon jetzt an nimmt. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung mit anderen Waren oder Gegenständen oder zusammen mit anderen Waren/Gegenständen, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen DIE4 Autoglaser und dem Kunden vereinbarten Preis (incl. Montage) zuzüglich einer Sicherheitsmarke von 10% dieses Preises. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an DIE4 Autoglaser abgetretene Forderungen treuhänderisch für DIE4 Autoglaser im eigenen Namen einzuziehen. DIE4 Autoglaser kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise Zahlungen gegenüber DIE4 Autoglaser in Verzug ist; im Fall des Widerrufs ist DIE4 Autoglaser berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen. Der Kunde wird DIE4 Autoglaser jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche erteilen, die hiernach an DIE4 Autoglaser abgetreten worden sind. Zugriffe oder Ansprüche auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen DIE4 Autoglaser anzuzeigen. Der Kunde wird den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von DIE4 Autoglaser hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde. Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen, wie beispielsweise der Zahlung gegenüber DIE4 Autoglaser in Verzug und tritt DIE4 Autoglaser vom Vertrag zurück, so kann DIE4 Autoglaser unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Kunde DIE4 Autoglaser oder den Beauftragten von DIE4 Autoglaser sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.

Schadenausgleich durch Versicherungen / Versicherungsabwicklung
DIE4 Autoglaser bieten als Service die Weiterleitung der Rechnung nebst Abtrittserklärung zum jeweiligen Versicherer, damit ein direkter Rechnungsausgleich an DIE4 Autoglaser erfolgen kann. Der Kunde als Auftraggeber ist bei ausbleibender Zahlung oder Teilzahlung der Versicherung (aus welchem Grund auch immer) verpflichtet, sich für den Ausgleich der Forderung einzusetzen bzw. selbst die Rechnung zu begleichen. Es erfolgt keine Rechtsberatung.

Haftung und Schadenersatz
Die gesetzliche Haftung von DIE4 Autoglaser für Schadenersatz wird wie folgt beschränkt: DIE4 Autoglaser haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. DIE4 Autoglaser haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (einschließlich Schäden am Fahrzeug. Die auf dem Parkplatz in oder in unmittelbarer Nähe von DIE4 Autoglaser ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden durch DIE4 Autoglaser entstanden sind, wie z. B. Einbruchdiebstahl, Vandalismus). – Durch Einbruch am Fahrzeug können noch andere Schäden als nur an der Verglasung entstehen (z.B. Defekt am Fensterheber, Lackschäden, Beschädigungen an der Türinnenverkleidung o. ä.), für die DIE4 Autoglaser keine Haftung übernimmt. DIE4 Autoglaser haftet nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit dieser nicht besonders zur Verwahrung übergeben wurde. Haftungsansprüche des Kunden aus Verwahrung sind, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist von DIE4 Autoglaser ausgeschlossen.

Garantiebedingungen
DIE4 Autoglaser gewährt dem Kunden für die gesamte Dauer, während derer der Kunde Eigentümer des Fahrzeugs ist „30 Jahre Dichtigkeitsgarantie“ {a}(Garantie auf Dichtigkeit der Montage der von DIE4 Autoglaser erneuerten Fahrzeugverglasung) sowie „30 Jahre Haltbarkeitsgarantie“ {b} (Haltbarkeit der Reparatur der Fahrzeugverglasung). Ein Dichtigkeitsmangel liegt vor, wenn Feuchtigkeit durch oder am Rand der ausgetauschten Glasscheibe in das Innere des Fahrzeugs gelangt. Ein Haltbarkeitsmangel liegt vor, wenn die Reparatur fehlerhaft war und die Glasscheibe infolgedessen an der reparierten Stelle weiter reißt. – Die Garantie beginnt jeweils mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden zu laufen. – Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde ausschließlich folgendes verlangen: {b} Im Falle von Haltbarkeitsmängeln, sofern der Kunde DIE4 Autoglaser einen Auftrag zum Austausch der Glasscheibe erteilt, wird der gezahlte Betrag für die Glasreparatur von dem Rechnungsbetrag für den Scheibenaustausch gegenüber demjenigen, der die Reparatur bezahlt hat (Kunde/Versicherung) abgezogen/verrechnet. {a} Im Falle von Dichtigkeitsmängeln die Nachbesserung des Dichtigkeitsmangel durch DIE4 Autoglaser durchgeführt wird. Im Falle von Dichtigkeitsmängeln trägt DIE4 Autoglaser die Kosten der Nachbesserung jedoch nur bis zur Höhe des dem Kunden ursprünglich für die Montage der Fahrzeugverglasung in Rechnung gestellten Betrages (Höchstgrenze). Die darüber hinausgehenden Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst. Der Kunde kann im Rahmen dieser Garantie keine Entschädigung für Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand und Fahrtkosten verlangen. – Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch äußerliche Einflüsse wie beispielsweise Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel entstehen und von DIE4 Autoglaser nicht zu vertreten sind. Die Garantie/Haftung erlischt, sobald das Fahrzeug vor Ende der Standzeit in Betrieb genommen wird oder der Kunde/Fahrzeugeigentümer oder –besitzer die Verglasung selber repariert bzw. austauscht oder durch Dritte reparieren bzw. austauschen lässt. Die Garantie gilt nur gegenüber dem Kunden selbst. Eine Übertragung oder Abtretung dieser Garantie ist ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug nach Austausch bzw. Reparatur der Verglasung durch DIE4 Autoglaser vom Kunden, Fahrzeugeigentümer oder –halter an einen Dritten veräußert, so erlischt diese Garantie automatisch an dem Tag der Veräußerung des Fahrzeugs an Dritte.

Allgemeine Bestimmungen
Ist eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg. DIE4 Autoglaser ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.