Geltungsbereich
Verkäufe, Lieferungen, Montageleistungen und Glasreparaturen
erfolgen
ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Leistungsbedingungen, die der Kunde durch die Erteilung
des
Auftrages bzw. Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Die Geltung abweichender und ergänzender
Geschäftsbedingungen
des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn DIE4 Autoglaser diesen nicht ausdrücklich
wiederspricht.
Vertragsabschluß
Die Angebote von sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst
durch
die schriftliche Auftragsbestätigung von DIE4 Autoglaser oder die Erbringung der
Leistung durch
DIE4
Autoglaser zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und
diesen
Geschäftsbedingungen.
Kostenloser Notdienst
DIE4 Autoglaser bietet für 365 Tage im
Jahr einen
Notdienst
(Tag und Nacht). Bei Auftragserteilung zum Neueinbau einer Scheibe ist dieser Notdienst kostenlos.
Der
Notdienst beinhaltet das wetterfeste Verkleben einer Folie sowie entfernen von Glasbruch aus dem
Innenraum
des Fahrzeuges. Dieser kostenlose Notdienst wird nur gewährt, wenn daraus ein Reparaturauftrag der
defekten
Scheibe abzuleiten ist. Kommt es zu keiner Reparatur der defekten Scheibe, wird dem Kunden eine
angemessene
Aufwandsentschädigung von DIE4 Autoglaser in Rechnung gestellt, die vom Kunden
sofort zu begleichen
ist.
– Alternativ besteht die Möglichkeit defekte Seitenscheiben mit einem angefertigten Plexiglas
vorübergehend
zu verglasen (Plexi-Notverglasung). Dieser Dienst wird vom Kunden direkt an DIE4
Autoglaser
beglichen.
Leistungsfristen / -termine, Gefahrübergang
Leistungstermine und
Leistungsfristen
sind nur verbindlich, wenn sie von DIE4 Autoglaser schriftlich bestätigt worden
sind und der Kunde
DIE4
Autoglaser alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen
rechtzeitig
mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt hat. Sofern DIE4 Autoglaser für die
Erbringung ihrer
Leistungen
auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst herstellen und zur Zeit der
Auftragserteilung
nicht im Lager hat, ist DIE4 Autoglaser zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
soweit DIE4
Autoglaser
von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird. In diesem Fall wird DIE4 Autoglaser
den Kunden
unverzüglich
über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und vom Kunden gegebenenfalls bereits
erbrachte
Gegenleistungen erstatten. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Kunden zu
vertretenden
Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandt- oder Abholbereitschaft des
Liefergegenstandes
bzw. des von DIE4 Autoglaser fertig gestellten Fahrzeugs auf den Kunden über.
Rückgaben von Warenlieferungen
Sonderbestellungen sind von Rückgabe und
Umtausch
ausgeschlossen. Andere Rücknahmen von Waren werden mit 20%, mindestens jedoch EUR 50,00 berechnet.
Abnahme
Der Kunde ist zur Abnahme der Leistungen verpflichtet, sobald DIE4
Autoglaser
ihm die Beendigung der Arbeiten mitgeteilt hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die
Reparatur
binnen einer von DIE4 Autoglaser gesetzten angemessenen Frist und unter Hinweis
auf die
Abnahmefiktion
nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Je nach Witterungsbedingungen ist bei verklebten
Scheiben
eine Standzeit von mindestens 12 Stunden (PKW) sowie 24 Stunden (Nutzfahrzeuge, LKW u. Busse)
einzuhalten,
auf die der Kunde bei Montagen vor Ort selbst achten muss (Fahrzeug nicht bewegen, bei LKW
Führerhaus
nicht kippen). Ein Besuch von Waschanlagen und Hebebühnen ist für mindestens 2 Tage nach Einbau zu
unterlassen.
Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
Haben sich die
Vertragsparteien
nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses
gültigen Preisliste von DIE4 Autoglaser incl. Verpackungs- u. Transportkosten
sowie der
gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug in bar zur Zahlung fällig. Die gelieferten
Produkte
bleiben bis zu vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von DIE4 Autoglaser
aus der
Geschäftsbeziehung
mit dem Kunden das Eigentum von DIE4 Autoglaser. Bei laufender Rechnung gilt das
vorbehaltene
Eigentum
zur Sicherung der DIE4 Autoglaser zustehenden Saldoforderung. Eine Veräußerung der
unter
Eigentumsvorbehalt
stehenden Produkte (Vorbehaltsprodukte) insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist
dem
Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die
Vorbehaltsprodukte
anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von DIE4
Autoglaser
gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der
Weiterveräußerung
an DIE4 Autoglaser ab, welche DIE4 Autoglaser schon jetzt an
nimmt. Veräußert der Kunde die
Vorbehaltsprodukte
nach Verbindung mit anderen Waren oder Gegenständen oder zusammen mit anderen Waren/Gegenständen,
so
gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen DIE4
Autoglaser und
dem
Kunden vereinbarten Preis (incl. Montage) zuzüglich einer Sicherheitsmarke von 10% dieses Preises.
Der
Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an DIE4 Autoglaser abgetretene Forderungen
treuhänderisch
für
DIE4 Autoglaser im eigenen Namen einzuziehen. DIE4 Autoglaser
kann diese Ermächtigung sowie die
Berechtigung
zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie
beispielsweise
Zahlungen gegenüber DIE4 Autoglaser in Verzug ist; im Fall des Widerrufs ist DIE4
Autoglaser
berechtigt,
die Forderung selbst einzuziehen. Der Kunde wird DIE4 Autoglaser jederzeit alle
gewünschten
Informationen
über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche erteilen, die hiernach an DIE4
Autoglaser
abgetreten
worden sind. Zugriffe oder Ansprüche auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort und unter Übergabe
der
notwendigen Unterlagen DIE4 Autoglaser anzuzeigen. Der Kunde wird den Dritten auf
den
Eigentumsvorbehalt
von DIE4 Autoglaser hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und
Ansprüche trägt der
Kunde.
Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen, wie beispielsweise der Zahlung gegenüber DIE4
Autoglaser
in Verzug und tritt DIE4 Autoglaser vom Vertrag zurück, so kann DIE4
Autoglaser unbeschadet
sonstiger
Rechte die Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen
den
Kunden anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Kunde DIE4 Autoglaser oder
den Beauftragten
von
DIE4 Autoglaser sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese
herausgeben.
Schadenausgleich durch Versicherungen / Versicherungsabwicklung
DIE4
Autoglaser
bieten als Service die Weiterleitung der Rechnung nebst Abtrittserklärung zum jeweiligen
Versicherer,
damit ein direkter Rechnungsausgleich an DIE4 Autoglaser erfolgen kann. Der Kunde
als Auftraggeber
ist
bei ausbleibender Zahlung oder Teilzahlung der Versicherung (aus welchem Grund auch immer)
verpflichtet,
sich für den Ausgleich der Forderung einzusetzen bzw. selbst die Rechnung zu begleichen. Es erfolgt
keine
Rechtsberatung.
Haftung und Schadenersatz
Die gesetzliche Haftung von DIE4
Autoglaser für
Schadenersatz
wird wie folgt beschränkt: DIE4 Autoglaser haftet der Höhe nach begrenzt auf den
bei
Vertragsabschluss
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher
Pflichten
aus dem Schuldverhältnis. DIE4 Autoglaser haftet nicht für die leicht fahrlässige
Verletzung
unwesentlicher
Pflichten aus dem Schuldverhältnis (einschließlich Schäden am Fahrzeug. Die auf dem Parkplatz in
oder
in unmittelbarer Nähe von DIE4 Autoglaser ohne grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Verschulden
durch
DIE4 Autoglaser entstanden sind, wie z. B. Einbruchdiebstahl, Vandalismus). –
Durch Einbruch am
Fahrzeug
können noch andere Schäden als nur an der Verglasung entstehen (z.B. Defekt am Fensterheber,
Lackschäden,
Beschädigungen an der Türinnenverkleidung o. ä.), für die DIE4 Autoglaser keine
Haftung übernimmt.
DIE4
Autoglaser haftet nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit dieser nicht besonders zur
Verwahrung
übergeben wurde. Haftungsansprüche des Kunden aus Verwahrung sind, außer bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit
oder Arglist von DIE4 Autoglaser ausgeschlossen.
Garantiebedingungen
DIE4 Autoglaser gewährt dem Kunden für
die gesamte Dauer,
während
derer der Kunde Eigentümer des Fahrzeugs ist „30 Jahre Dichtigkeitsgarantie“ {a}(Garantie auf
Dichtigkeit
der Montage der von DIE4 Autoglaser erneuerten Fahrzeugverglasung) sowie „30 Jahre
Haltbarkeitsgarantie“
{b} (Haltbarkeit der Reparatur der Fahrzeugverglasung). Ein Dichtigkeitsmangel liegt vor, wenn
Feuchtigkeit
durch oder am Rand der ausgetauschten Glasscheibe in das Innere des Fahrzeugs gelangt. Ein
Haltbarkeitsmangel
liegt vor, wenn die Reparatur fehlerhaft war und die Glasscheibe infolgedessen an der reparierten
Stelle
weiter reißt. – Die Garantie beginnt jeweils mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden zu
laufen.
– Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde ausschließlich folgendes verlangen: {b} Im Falle von
Haltbarkeitsmängeln,
sofern der Kunde DIE4 Autoglaser einen Auftrag zum Austausch der Glasscheibe
erteilt, wird der
gezahlte
Betrag für die Glasreparatur von dem Rechnungsbetrag für den Scheibenaustausch gegenüber
demjenigen,
der die Reparatur bezahlt hat (Kunde/Versicherung) abgezogen/verrechnet. {a} Im Falle von
Dichtigkeitsmängeln
die Nachbesserung des Dichtigkeitsmangel durch DIE4 Autoglaser durchgeführt wird.
Im Falle von
Dichtigkeitsmängeln
trägt DIE4 Autoglaser die Kosten der Nachbesserung jedoch nur bis zur Höhe des dem
Kunden
ursprünglich
für die Montage der Fahrzeugverglasung in Rechnung gestellten Betrages (Höchstgrenze). Die darüber
hinausgehenden
Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst. Der Kunde kann im Rahmen dieser Garantie keine
Entschädigung
für Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand und Fahrtkosten verlangen. – Die Garantie gilt
nicht
für Schäden, die durch äußerliche Einflüsse wie beispielsweise Steinschlag, Unfall, Vandalismus,
Feuer
oder Hagel entstehen und von DIE4 Autoglaser nicht zu vertreten sind. Die
Garantie/Haftung
erlischt,
sobald das Fahrzeug vor Ende der Standzeit in Betrieb genommen wird oder der
Kunde/Fahrzeugeigentümer
oder –besitzer die Verglasung selber repariert bzw. austauscht oder durch Dritte reparieren bzw.
austauschen
lässt. Die Garantie gilt nur gegenüber dem Kunden selbst. Eine Übertragung oder Abtretung dieser
Garantie
ist ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug nach Austausch bzw. Reparatur der Verglasung durch DIE4
Autoglaser
vom Kunden, Fahrzeugeigentümer oder –halter an einen Dritten veräußert, so erlischt diese Garantie
automatisch
an dem Tag der Veräußerung des Fahrzeugs an Dritte.
Allgemeine Bestimmungen
Ist eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise
unwirksam,
so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Ausschließlicher
Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg. DIE4 Autoglaser
ist jedoch
berechtigt,
den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.